Wissenschaftliches Arbeiten
Schriftliche Prüfungsleistungen in Form von Essays, Hausarbeiten, Bachelor- oder Masterarbeiten sollen eigenständige Leistung der Studierenden sein, die den Regeln und Gepflogenheiten für die Erstellung wissenschaftlicher Texte genügen. Das schließt insbesondere die Möglichkeit der Überprüfung von Verweisen und die Nachvollziehbarkeit der Argumente ein. Innerhalb der Arbeiten muss deshalb eindeutig ausgewiesen werden, was von anderen Autoren oder Texten übernommen wurde. Das geschieht in Form eines direkten oder indirekten Zitats oder einer Paraphrase, die jeweils mit einem entsprechenden Literaturhinweis versehen sein müssen. Erst damit wird erkennbar, was die je eigenständige Leistung darstellt. Ansonsten muss die Arbeit als Täuschungsversuch (Plagiat) eingestuft werden. Nach Rücksprache mit den Dozierenden muss auch der Gebrauch von KI-Software entsprechend ausgewiesen werden.
Einen solchen Fall regelt die »Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Universität Erlangen-Nürnberg«im § 16, S. 2:
Bei einem Täuschungsversuch oder dem Versuch, das Ergebnis einer Prüfung durch Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als mit »nicht ausreichend« (5,0) bewertet.
Bei Unsicherheiten bezüglich Zitierweisen oder Zitationsregeln, empfehlen wir den Blick in ein Lehrbuch zum wissenschaftlichen Arbeiten oder die Rücksprache mit den Lehrenden. Nutzen Sie ferner das Kursangebot des Regionalen Rechenzentrums Erlangen RRZE zur Textverarbeitung und Tabellenkalkulation sowie die Angebote der Universitätsbibliothek zur Literaturrecherche. Auch das GOS bietet jedes Semester Kurse sowie eine Schreibwerkstatt eigens für das Verfassung von wissenschaftlichen Arbeiten an.
Am Institut für Soziologie gelten zudem folgende Regeln für schriftliche Arbeiten und Plagiate:
- Alle Studierenden sind aufgefordert, bei Einreichung einer schriftlichen Arbeit die »Eigenständigkeitseklärung« (siehe unten) der Arbeit unterschrieben beizufügen. Darin ist auch der Umgang mit KI-Software geregelt. Im Falle von Kurzessays kann nach Rücksprache mit den Lehrenden davon abgesehen werden.
- Die schriftlichen Arbeiten müssen in elektronischer (.odt, .rtf, .doc, .docx, nach Rücksprache auch .pdf) und in ausgedruckter Form abgegeben werden, damit eine Überprüfbarkeit mit den am Institut verfügbaren Plagiatsdetektoren gewährleistet ist. Nach Rücksprache mit den Lehrenden kann ggfs. auf die Abgabe der ausgedruckten Form verzichtet werden.
- Wird ein Plagiatsversuch nachgewiesen, erlischt die Möglichkeit, in der entsprechenden Lehrveranstaltung einen Leistungsnachweis zu erwerben. Zusätzlich werden die Namen der entsprechenden Personen dem geschäftsführenden Vorstand des Instituts mitgeteilt.
Anbei finden Sie eine Zusammenstellung von Dateien, die Ihnen bei der Erstellung Ihrer Arbeit behilflich sein können.