Praktikum
Informationen zum Pflichtpraktikum
Gemäß der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Soziologie müssen Studierende des Ein-Fach-Bachelors Soziologie und des Zwei-Fach-Bachelorstudiengang mit Erstfach Soziologie im Rahmen ihres Studiums ein zweimonatiges Pflichtpraktikum (ca. 320 Stunden) in einer berufsbezogenen Tätigkeit absolvieren. Das Praktikum beruht auf einer 40-Stunden-Arbeitswoche und wird mit 10 ECTS im Bereich der Schlüsselqualifikationen angerechnet. Sie selbst sind verantwortlich dafür, im Laufe Ihres Studiums einen Praktikumsplatz zu organisieren. Praktikumsstellen können Sie auf dem Jobportal der FAU Erlangen finden oder in diversen Jobbörsen.
Voraussetzungen für die Anerkennung des Praktikums:
- Bewertung als berufsbezogene Tätigkeit: Stimmen Sie sich vor Antritt Ihres Praktikums mit der Studienfachberatung über die Praktikumsstelle, die zu verrichtenden Tätigkeiten und seine Dauer ab. Im Gespräch mit der Studienfachberatung wird festgestellt, ob das Praktikum als „berufsbezogene Tätigkeit“ gewertet werden kann. Gegebenenfalls erhalten Sie eine Bestätigung, dass im Rahmen des Studiums ein Pflichtpraktikum zu erbringen ist. Einige Praktikumsstellen verlangen eine solche Bestätigung.
- Praktikumsbericht: Während des Praktikums erstellen Sie einen Praktikumsbericht, in dem Sie einerseits die Entwicklung Ihres Tätigkeitsbereichs und dessen Einordnung in das Aufgabenspektrum Ihres Arbeitgebers resümieren und andererseits Ihre Praktikumserfahrungen mit Blick auf Inhalte Ihres Soziologie-Studiums reflektieren. Der Praktikumsbericht muss insgesamt nicht länger als drei bis fünf Seiten ausfallen. Anbei finden Sie einen Leitfaden zur Erstellung des Berichts.
- Praktikumsbestätigung/Praktikumszeugnis: In der Regel erhalten Sie von Ihrer/m Arbeitgeber*in im Anschluss an das Praktikum eine Praktikumsbestätigung (inkl. Nachweis der geleisteten Stunden) oder ein Praktikumszeugnis, in dem Dauer, die Art und den Umfang der erbrachten Tätigkeiten enthalten sind.
- Einreichung: Reichen Sie den Praktikumsbericht, die von der/dem Arbeitgeber*in unterzeichnete Praktikumsbestätigung, aus der die Anzahl der geleisteten Stunden hervorgehen muss, bei der Studienfachberatung ein. Die Studienfachberatung leitet daraufhin eine Anerkennung Ihrer Praktikumstätigkeit als Pflichtpraktikum ein und veranlasst das Prüfungsamt, die ECTS-Punkte bei Ihnen einzutragen.
Praktikum im Ausland
Das Praktikum kann auch im Rahmen eines Auslandsaufenthaltes absolviert werden. Informationen für internationale Stipendien oder Praxisaufenthalte finden Sie auf den Seiten des Referats für internationale Angelegenheiten. Hier werden Ihnen neben Erasmus weitere Möglichkeiten des Auslandsaufenthaltes vorgestellt und auf aktuelle Informationsveranstaltungen verwiesen.
Sollten Sie an einem Praktikum in außereuropäischen Regionen interessiert sein, empfehlen wir Ihnen zudem einen Blick auf die Beratungs- und Serviceangebote der Bayerischen Hochschulzentren zu werfen.