Masterarbeit
Formalitäten und Informationen zur Masterarbeit
Die Masterarbeit dient der Dokumentation der im Studium erworbenen Fähigkeit zur selbständigen Bearbeitung einer soziologischen Fragestellung unter Berücksichtigung der Kriterien wissenschaftlichen Arbeitens. Sie wird in einem Umfang von 80-100 Seiten verfasst werden und ist im 4. Semester angedacht.
Studierende, die vor dem WS12/13 ihr Studium aufgenommen haben, schließen ihr Studium zudem mit einer mündlichen Prüfung ab, in der die Masterarbeit diskutiert wird. Dabei wird die Masterarbeit mit 25 ECTS, die mündliche Prüfung mit 5 ECTS angerechnet.
Weder die allgemeine noch die fachspezifische Prüfungsordnung machen Vorgaben, wann Sie mit der Arbeit an Ihrer Masterarbeit beginnen müssen. Es liegt also in Ihrem eigenen Ermessen, wann Sie die Arbeit anmelden. Wir empfehlen Ihnen jedoch, darauf zu achten, dass Sie sechs Monate freie Bearbeitungszeit zur Verfügung haben, ohne nebenbei noch andere Leistungen erbringen zu müssen.
Wenn Sie sich für ein Thema entschieden haben, besteht der nächste Schritt dahin, sich eine inhaltlich passende Betreuungsperson am Institut zu suchen. Dafür kommen alle für den Master prüfungsberechtigten Personen in Frage, d.h. alle habilitierten Institutsangehörige (Professor*innen und Privatdozierende).
Konkretisieren Sie das Thema möglichst schriftlich, so dass Sie für das Gespräch mit der Betreuungsperson eine Grundlage zur endgültigen Festlegung der Fragestellung haben. Fertigen Sie anschließend auf Basis der detaillierten Besprechung und ggf. zusätzlicher Lektüre ein Exposé zur Selbstverständigung an, das auf 1- 1½ Seiten über Fragestellung, Beweisziel und Aufbau Ihrer geplanten Masterarbeit Auskunft gibt. Weitere Vorarbeiten wie z. B. eine Gliederung der Arbeit sprechen Sie bitte mit Ihrer/m Betreuer*in ab.
Zur Anmeldung füllen Sie das Formular „Anmeldung MA-Arbeit“ des Prüfungsamtes gemeinsam mit Ihrer/m Betreuer*in aus (siehe Anhang).
Beachten Sie: Sobald die Anmeldung abgegeben ist, gilt die Bearbeitungszeit von 6 Monaten!
Nach Fertigstellung der Arbeit ist diese in zwei schriftlichen Exemplaren sowie in maschinenlesbarer, elektronischer Fassung beim Prüfungsamt während der Öffnungszeiten einzureichen. Auch in der Masterarbeit darf dabei die Erklärung zur ordnungsgemäßen Abfassung (siehe Anhang) nicht fehlen.
Das Institut für Soziologie schlägt Ihnen folgenden Ablauf vor:
- Beginnen Sie Mitte-Ende des dritten Semesters, sich Gedanken über das Thema Ihrer Masterarbeit zu machen.
- Wählen Sie einen/e Betreuer*in, sprechen Sie mit dieser*m das Thema ab, melden Sie Ihre Arbeit an.
Achtung: Wenn Sie bis zum Ende des 4. Fachsemesters Ihren Master abgeschlossen haben wollen, sollten Sie Anfang des vierten Semesters Betreuer*in und Thema gefunden haben (grober Anhaltspunkt: Ein Thema kann als als „gefunden“ gelten, wenn Sie sich und anderen erklären können, was Sie auf 80-100 Seiten beweisen oder widerlegen wollen, warum das wichtig ist und wie der geplante Aufbau Ihrer Arbeit aussieht).
- Geben Sie Ihre Arbeit in zwei Exemplaren und einer digitalen Version im Prüfungsamt ab (evtl. ein drittes Exemplar für die UB).
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Verfassen Ihrer Masterarbeit!