Praktikum
Informationen zum Pflichtpraktikum
Achtung: Nur verpflichtend für Studierende im Erstfach Soziologie!
Gemäß der Fachstudien- und Prüfungsordnung für das Fach Soziologie im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang müssen Studierende im Erstfach Soziologie im Rahmen ihres Studiums ein zweimonatiges Pflichtpraktikum (ca. 320 Stunden) in einer berufsbezogenen Tätigkeit absolvieren. Das Praktikum beruht auf einer 40-Stunden-Arbeitswoche und wird mit 10 ECTS im Bereich der Schlüsselqualifikationen angerechnet. Sie selbst sind verantwortlich dafür, im Laufe Ihres Studiums einen Praktikumsplatz zu organisieren. Praktikumsstellen können Sie auf dem Jobportal der FAU Erlangen finden oder in diversen Jobbörsen.
Voraussetzungen für die Anerkennung des Praktikums:
- Bewertung als berufsbezogene Tätigkeit: Stimmen Sie sich vor Antritt Ihres Praktikums mit der Studienfachberatung über die Praktikumsstelle, die zu verrichtenden Tätigkeiten und seine Dauer ab. Im Gespräch mit der Studienfachberatung wird festgestellt, ob das Praktikum als „berufsbezogene Tätigkeit“ gewertet werden kann. Gegebenenfalls erhalten Sie eine Bestätigung, dass im Rahmen des Studiums ein Pflichtpraktikum zu erbringen ist. Einige Praktikumsstellen verlangen eine solche Bestätigung.
- Praktikumsbericht: Während des Praktikums erstellen Sie einen Praktikumsbericht, in dem Sie einerseits die Entwicklung Ihres Tätigkeitsbereichs und dessen Einordnung in das Aufgabenspektrum Ihres Arbeitgebers resümieren und andererseits Ihre Praktikumserfahrungen mit Blick auf Inhalte Ihres Soziologie-Studiums reflektieren. Der Praktikumsbericht muss insgesamt nicht länger als drei bis fünf Seiten ausfallen. Anbei finden Sie einen Leitfaden zur Erstellung des Berichts.
- Praktikumsbestätigung/Praktikumszeugnis: In der Regel erhalten Sie von Ihrer/m Arbeitgeber*in im Anschluss an das Praktikum eine Praktikumsbestätigung (inkl. Nachweis der geleisteten Stunden) oder ein Praktikumszeugnis, in dem Dauer, die Art und der Umfang der erbrachten Tätigkeiten enthalten sind.
- Einreichung: Reichen Sie den Praktikumsbericht nebst dem von der/dem Arbeitgeber*in unterzeichnetem Praktikumszeugnis (oder -bestätigung) und ggfs. einen Arbeitszeitnachweis bei der Studienfachberatung ein. Die Studienfachberatung leitet daraufhin eine Anerkennung Ihrer Praktikumstätigkeit als Pflichtpraktikum ein und veranlasst das Prüfungsamt, die ECTS-Punkte bei Ihnen einzutragen.