Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP)
In der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) in den Bachelorstudiengängen sollen die Studierenden zeigen, dass sie den Anforderungen an ein wissenschaftliches Studium in den von ihnen gewählten Fächern gewachsen sind und insbesondere die methodischen Fertigkeiten erworben haben, die erforderlich sind, um das Studium mit Erfolg fortsetzen zu können. Im Hinblick auf die Anforderungen der GOP gelten für das Studium der Soziologie die allgemeinen Bestimmungen § 30 ABMStPO/Phil: Im 1-Fach-BA-Vollzeitstudium sind bis zum Ende des zweiten (max. dritten) Semesters Modulprüfungen im Umfang von 40 ECTS-Punkten erfolgreich abzulegen. Für das Kombinationsfach im Zwei-Fach-Bachelorstudiengang sind 20 ECTS-Punkte zu erbringen. In der Soziologie sind keine konkreten Module für die GOP festgelegt. Es werden die erworbenen Punkte entsprechend der Reihenfolge der Leistungserbringung gezählt. Das heißt, es findet keine gesondere Prüfung statt, sondern die erbrachten Leistungen werden zur GOP-Prüfung addiert, die damit bestanden ist.